:: Geschaeftsbedingungen![]() Geschaeftsbedingungen der CAMF Productions Ges.m.b.H., im folgenden kurz CAMF genannt: Nachstehende Bedingungen gelten fuer alle Vertragsverhaeltnisse und Geschaeftsbeziehungen zwischen dem Kunden und CAMF als rechtsverbindlich anerkannt, so ferne sie nicht anderen schriftlichen Vereinbarungen widersprechen. Anders lautende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von der CAMF ausdruecklich schriftlich anerkannt sind, ansonsten verpflichten sie CAMF auch dann nicht, wenn sie in der Auftragsbestaetigung des Kunden genannt sind. (1) CAMF uebernimmt im Rahmen der Dienstleistung die Ausfuehrung von Auftraegen im Bereich der Foto-, Film-, Grafik- und Animationsproduktion und den damit verbundenen Bereichen. (2) Die fuer die Erstellung des Auftrages vom Kunden zur Verfuegung zu stellenden Ausgangsmaterialien muessen maengelfrei sein. (3) Sofern dem Kunden Angebote, Zeichnungen, Plaene oder sonstige Unterlagen zur Verfuegung gestellt werden, bleiben diese Unterlagen ausschliesslich Eigentum der CAMF. Der Kunde ist nicht befugt, diese Unterlagen ohne Wissen und Einverstae¤ndnis der CAMF - auch in abgeaenderter Form - zu vervielfaeltigen, an Dritte weiterzugeben, oder den Inhalt dieser Unterlagen Unbefugten zur Kenntnis zu geben. Auf Verlangen sind CAMF alle Unterlagen, Zeichnungen und Plaene, einschliesslich angefertigter Kopien, etc. vollstaendig zurueckzugeben. Bei Zuwiderhandeln ist der Kunde zur Bezahlung eines Poenale von 50% des im Angebot ausgewiesenen Auftragswertes verpflichtet. (4) Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen aus dem jeweiligen Projekt vertraulich zu behandeln und seinen Mitarbeitern diese Verpflichtung aufzuerlegen. CAMF behaelt sich das Recht an sämtlichen den Kunden - insbesondere bei seinen Besuchen - optisch zugaenglichen, oder muendlich oder schriftlich mitgeteilten Forschungs-, Entwicklungs- und Konstruktionsergebnissen oder sonstigem Firmen-Know-How auch fuer den Fall, dass kein eigenes Schutzrecht oder Patent angemeldet ist, vor. Der Kunde wird vorstehende, geschaetzte oder vorbehaltene Kenntnisse und Unterlagen nicht ohne Zustimmung von CAMF an Dritte weitergeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Beschaeftigung von Mitarbeitern der CAMF innerhalb von fuenf Jahren nach deren Ausscheiden von CAMF in welcher Form auch immer, zu unterlassen. (5) Die Gewaehrleistung der CAMF beschraenkt sich auf eine sorgfaeltige bildliche Auftragsausfuehrung. Terminueberschreitungen berechtigen den Kunden nur nach Setzung einer mindestens vierwoechigen Nachfrist zum Ruecktritt. So ferne die Terminueberschreitung durch ein nachweisbares technisches Gebrechen verursacht ist, verlaengert sich diese Nachfrist um die Zeit der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, hoechstens jedoch um weitere vier Wochen. Eine Haftung fuer Maengelfolgeschaeden oder Verzugsschaeden ist ausgeschlossen. Jegliche Gewaehrleistungsansprueche sind insgesamt der Hoehe nach dem Auftragswert limitiert. (6) Falls ueber Anweisung des Kunden der Auftrag in qualitativer oder technischer Hinsicht abgeaendert wird, steht CAMF das Recht der Ablehnung der weiteren Auftragsdurchfuehrung zu. In diesem Falle hat der Kunde den bis zum Zeitpunkt der Ablehnung erbrachten Leistungsaufwand zu zahlen. (7) Der Kunde garantiert, dass durch den Gebrauch des Ausgangsmaterials und die Verwertung des Arbeitsergebnisses Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er wird CAMF insbesondere vor allen entsprechenden Ersatzanspruechen Dritter freistellen. (8) Der Kunde ist allein verantwortlich fuer den Inhalt und die rechtliche Zulaessigkeit des von ihm ueberlassenen Materials sowie des End produktes und stellt CAMF von jeder Haftung frei. (9) Bei Beschaedigung des vom Kunden ueberlassenen Materials durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige, nicht grob fahrlaessig herbeigefuehrten Umstaende, ist CAMF nur zum Ersatz des Traegermaterials verpflichtet. (10) Der Rechnungsbetrag ist sieben Tage nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zur Zahlung faellig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in bankenueblicher Hoehe sowie Mahn- und Bearbeitungsgebuehren verrechnet. (11) Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung steht CAMF am gelieferten Bild- und Magnetmaterial das Eigentum sowie ausschliesslich an Dritte uebertragbare, oertlich und zeitlich uneingeschraenkte Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu. Waehrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Benutzung fuer oder durch andere nur mit ausdruecklicher schriftlicher Genehmigung durch CAMF gestattet. (12) Unsere Normalarbeitszeit betraegt acht Stunden pro Tag, variabel zwischen 8.00 und 19.00 Uhr. Fuer vom Kunden gewuenschte Arbeitszeiten ausserhalb dieser Zeiten und an Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen werden Zuschlaege verrechnet. (13) Der Kunde ist verpflichtet, von CAMF verlangte Zwischenabnahmen unverzueglich, die Endabnahme des Ergebnisses binnen sieben Tagen nach Fertigstellungsmeldung bei CAMF auf eigene Kosten durchzufuehren. (14) Erfuellungsort ist Salzburg. Aufbewahrung, Auslieferung und Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. (15) Offene Maengel sind bei sonstigem Ausschluss sofort schriftlich zu ruegen. Abnahmeverzug schiebt die Faelligkeit der Rechnung nicht hinaus. (16) Muendliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen - aus welchem Grund auch immer - unwirksam sein, bleiben die uebrigen Bedingungen hievon unberuehrt. Diese Bedingungen unterliegen ebenso wie der vorliegende Auftrag ausschliesslich dem oesterr. Recht. oertlich zustaendiges Gericht fuer alle Streitigkeiten ist das sachl. zustaendige Gericht Sbg-Stadt. Landes- als Handelsgericht Salzburg, FN 45941 K |