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Terms & Conditions

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Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der CAMF Productions Ges.m.b.H., im folgenden kurz CAMF genannt:

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und CAMF als rechtsverbindlich anerkannt, so ferne sie nicht anderen schriftlichen Vereinbarungen widersprechen.

Anders lautende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von der CAMF ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, ansonsten verpflichten sie CAMF auch dann nicht, wenn sie in der Auftragsbestätigung des Kunden genannt sind.

(1) CAMF übernimmt im Rahmen der Dienstleistung die Ausführung von Aufträgen im Bereich der Foto-, Film-, Grafik- und Animationsproduktion und den damit verbundenen Bereichen.

(2) Die für die Erstellung des Auftrages vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Ausgangsmaterialien müssen mängelfrei sein.

(3) Sofern dem Kunden Angebote, Zeichnungen, Pläne oder sonstige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese Unterlagen ausschliesslich Eigentum der CAMF. Der Kunde ist nicht befugt, diese Unterlagen ohne Wissen und Einverständiss der CAMF - auch in abgeänderter Form - zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben, oder den Inhalt dieser Unterlagen Unbefugten zur Kenntnis zu geben. Auf Verlangen sind CAMF alle Unterlagen, Zeichnungen und Pläne, einschliesslich angefertigter Kopien, etc. vollständig zurückzugeben. Bei Zuwiderhandeln ist der Kunde zur Bezahlung eines Pönale von 50% des im Angebot ausgewiesenen Auftragswertes verpflichtet.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen aus dem jeweiligen Projekt vertraulich zu behandeln und seinen Mitarbeitern diese Verpflichtung aufzuerlegen. CAMF behält sich das Recht an sämtlichen den Kunden - insbesondere bei seinen Besuchen - optisch zugänglichen, oder mündlich oder schriftlich mitgeteilten Forschungs-, Entwicklungs- und Konstruktionsergebnissen oder sonstigem Firmen-Know-How auch für den Fall, dass kein eigenes Schutzrecht oder Patent angemeldet ist, vor. Der Kunde wird vorstehende, geschätzte oder vorbehaltene Kenntnisse und Unterlagen nicht ohne Zustimmung von CAMF an Dritte weitergeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Beschäftigung von Mitarbeitern der CAMF innerhalb von fünf Jahren nach deren Ausscheiden von CAMF in welcher Form auch immer, zu unterlassen.

(5) Die Gewährleistung der CAMF beschränkt sich auf eine sorgfältige bildliche Auftragsausführung. Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden nur nach Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist zum Rücktritt. So ferne die Terminüberschreitung durch ein nachweisbares technisches Gebrechen verursacht ist, verlängert sich diese Nachfrist um die Zeit der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, höchstens jedoch um weitere vier Wochen. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden oder Verzugsschäden ist ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind insgesamt der Höhe nach dem Auftragswert limitiert.

(6) Falls über Anweisung des Kunden der Auftrag in qualitativer oder technischer Hinsicht abgeändert wird, steht CAMF das Recht der Ablehnung der weiteren Auftragsdurchführung zu. In diesem Falle hat der Kunde den bis zum Zeitpunkt der Ablehnung erbrachten Leistungsaufwand zu zahlen.

(7) Der Kunde garantiert, dass durch den Gebrauch des Ausgangsmaterials und die Verwertung des Arbeitsergebnisses Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er wird CAMF insbesondere vor allen entsprechenden Ersatzansprüchen Dritter freistellen.

(8) Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von ihm überlassenen Materials sowie des Endproduktes und stellt CAMF von jeder Haftung frei.

(9) Bei Beschädigung des vom Kunden überlassenen Materials durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige, nicht grob fahrlässig herbeigeführten Umstände, ist CAMF nur zum Ersatz des Trägermaterials verpflichtet.

(10) Der Rechnungsbetrag ist sieben Tage nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in bankenüblicher Höhe sowie Mahn- und Bearbeitungsgebühren verrechnet.

(11) Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung steht CAMF am gelieferten Bild- und Magnetmaterial das Eigentum sowie ausschliesslich an Dritte übertragbare, örtlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Benutzung für oder durch andere nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch CAMF gestattet.

(12) Unsere Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag, variabel zwischen 8.00 und 19.00 Uhr. Für vom Kunden gewünschte Arbeitszeiten ausserhalb dieser Zeiten und an Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen werden Zuschläge verrechnet.

(13) Der Kunde ist verpflichtet, von CAMF verlangte Zwischenabnahmen unverzüglich, die Endabnahme des Ergebnisses binnen sieben Tagen nach Fertigstellungsmeldung bei CAMF auf eigene Kosten durchzuführen.

(14) Erfüllungsort ist Salzburg. Aufbewahrung, Auslieferung und Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

(15) Offene Mängel sind bei sonstigem Ausschluss sofort schriftlich zu rügen. Abnahmeverzug schiebt die Fälligkeit der Rechnung nicht hinaus.

(16) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen - aus welchem Grund auch immer - unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hievon unberührt.

Diese Bedingungen unterliegen ebenso wie der vorliegende Auftrag ausschliesslich dem österr. Recht. örtlich zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten ist das sachl. zuständige Gericht Sbg-Stadt. Landes- als Handelsgericht Salzburg, FN 45941 K.